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Pfarrgemeinderatswahl Sonntag, 1.März 2026

Wahl des Pfarrgemeinderates
in St. Michael mit St. Ulrich, Nürnberg
BEKANNTMACHUNG der Liste der Kandidierenden
Für unsere Pfarrgemeinde sind 6 Mitglieder in den
Pfarrgemeinderat zu wählen.
Bitte beachten:
• Wahlberechtigt sind alle katholischen Christinnen und
Christen der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14.
Lebensjahr vollendet und im Gebiet der Pfarrgemeinde ihren
Hauptwohnsitz nach staatlichem Recht oder das Wahlrecht
in der Pfarrgemeinde erlangt haben.
• Gewählt sind der Reihenfolge nach die Kandidatinnen und
Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Die Wahl findet statt am Sonntag, den 1. März 2026 in der Zeit von 10.00 bis 12.30 Uhr im Wahllokal St. Ulrich/Kirche, Kölner Str. 31.

Keine persönliche Wahl in der Kirche St. Michael!

Nutzen Sie daher auch die Möglichkeit der Briefwahl!

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort über das Pfarrbüro bis zum 22. Februar 2026 beantragt werden (T:0911 99098874 oder per Mail: ssb.nuernberg-mitte-nord-west@erzbistum-bamberg.de).

Wenn Sie nicht auf Pfarrgebiet wohnen, jedoch wählen möchten, stellen Sie bitte über das Pfarrbüro einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis von St. Michael/St. Ulrich bis spätestens 1. Februar 2026.